Ob der örtliche Verein zum Dorffest ein Kindertheater einlädt oder die Seniorengruppe ein Konzert plant: Ab sofort bis zum 31. Dezember 2026 können gemeinnützige Veranstalter im ländlichen Raum Anträge für eine Förderung über jeweils 500 Euro stellen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt mit den Kultur-Schecks insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung und fördert damit bis zu 1.000 Projekte. Der Antrag wird erst nach Durchführung der Veranstaltung gestellt. Die Antragstellung erfolgt digital und mit geringem Verwaltungsaufwand.