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Niveau: Für Alle
Besteht noch die Gefahr Unterhalt für Eltern zu zahlen, wenn man „falsch“ schenkt?
Das Angehörigenentlastungsgesetz, das Anfang 2020 in Kraft getreten ist, hat erhebliche Erleichterungen für Kinder gebracht, die Eltern ggf. Unterhalt zahlen müssen.
Denn nur bei einem Gesamteinkommen über 100.000,00 € ist man ggf. noch unterhaltspflichtig. Aber wie ist es mit Vermögen und wie ist es mit Schenkungen, die Eltern Kindern zu Lebzeiten erbracht haben. Sind diese dann rückforderbar und führen zur Zahlungspflicht?
Dauer: 1 x
Kursnummer: T1307B
Ort: Rathaus Inden
VHS: VHS Rur-Eifel
VHS Kategorie: Verbraucherfragen,Recht
Organisatorische Hinweise
Zielgruppe: Erwachsene allgemein
Ort: Rathaus Inden
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- Gebühren:
- 5,00 €