SLM Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien

Beschreibung

 

Rundfunk ist in Deutschland laut Grundgesetz Ländersache. Dies gilt auch für die Aufsicht über den Rundfunk. In Deutschland gibt es das duale Rundfunksystem mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen und privaten Fernseh- und Radiosendern. Die 14 Landesmedienanstalten in Deutschland sind ausschließlich für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter Ansprechpartner. Mit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrag (MStV) haben sie zudem auch die Zuständigkeiten für Benutzeroberflächen, Medienplattformen und Medienintermediäre erhalten.

Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) beaufsichtigt die von ihr zugelassenen privaten Fernseh- und Hörfunkveranstalter sowie die in Sachsen ansässigen Telemedienanbieter mit ihren verfügbaren audiovisuellen Onlineangebot auf Beachtung der medienrechtlichen Anforderungen. Insbesondere überprüft sie, ob die Angebote der elektronischen Medien die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, zur Werbung und zu den allgemeinen Programmgrundsätzen einhalten. Seit 2020 ist die SLM die im Freistaat Sachsen zuständige Aufsichtsbehörde über die Einhaltung der Bestimmungen des Telemediengesetzes. Hierzu gehört u.a. die Prüfung der vorgeschriebenen Anbieterkennzeichnung im Internet – der Impressumspflicht.

Adresse:

Ferdinand-Lassalle-Straße 21

04109 Leipzig

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